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Vermittlungsbedingungen Adeona Tours UG (haftungsbeschränkt)

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Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen Adeona-Tours UG (haftungsbeschränkt) (nachstehend Adeona genannt) und dem Reisenden abgeschlossenen Vermittlungsvertrages/Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.d. §§ 675, 631 ff., 651 v f. BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung aufzubewahren oder zu speichern.


1. Grundsätzliches
1.1 Mit dem Buchungsauftrag bietet der Reisende Adeona den Abschluss eines entgeltlichen Vermittlungsvertrages verbindlich an. Der Buchungsauftrag kann persönlich, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. 

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1.2. Adeona vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hoteliers, Mietwagenunternehmen, Reedereien, Fluggesellschaften, Event-Veranstalter und/oder Reiseversicherer), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.

2. Reiseanmeldung, Pflichten
2.1 Adeona wird nach entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Reisenden und dem Vertragspartner zu vermitteln. 

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2.2 Adeona wird den Reisenden vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren. 

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2.3 Der Reisende ist an die von ihm beauftragte Anmeldung, bzw. Buchung gebunden. 

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2.4 Adeona wird den Reisenden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet Adeona nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. 

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2.5 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird Adeona dem Reisenden umgehend weiterleiten. 

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2.6 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Leistungsträger verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Reisende informiert. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Reisende schnellstmöglich über den Wechsel informiert. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Dies wird dem Reisenden schnellstmöglich nach Kenntnis mitgeteilt. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

3. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Adeona wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art.  250 § 3 Ziff. 6 RGBGB). 

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3.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 wird der Reisende Adeona und den Reiseveranstalter/Leistungsträger voll umfassend über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc.. 

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3.3 Der Reisende ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, sofern Adeona den Reisenden ordnungsgemäß nach Ziff. 3.1 informiert hat und der Reisende seinen Verpflichtungen aus Ziff. 3.2 nachgekommen ist. Adeona haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Adeona mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Adeona eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 

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3.4 Der Reisende ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Reisende ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren. 

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3.5 Adeona empfiehlt dem Reisenden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
  • Reiserücktrittkostenversicherung (inkl. COVID-19-Erkrankungen)
  • Reisegepäckversicherung,
  • Reiseabbruchversicherung,
  • Reiseunfallversicherung,
  • Reisekrankenversicherung (inkl. COVID-19- Erkrankungen)


4. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen
Für die Durchführung und Bezahlung der von Adeona vermittelten Reise- und Beförderungsleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

5. Reiseunterlagen
Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die dem Reisenden direkt oder durch Adeona ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen), hat der Reisende auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisende hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich Adeona und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe und der Zeitpunkt der An- und der Restzahlung richtet sich nach den Bedingungen des Leistungsträgers. 

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6.2 Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ca. 1-2 Wochen vor Anreise per Post oder per E-Mail zugesandt. 

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6.3 Adeona ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vermittlungsvertrages vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 323 BGB) vorher durch Adeona dem Reisenden schriftlich angedroht worden ist. 

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6.4 Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig. 

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6.5 Bei der Stornierung von vermittelten Leistungen wird neben den vom Leistungsträger vereinbarten Stornokosten von Seiten Adeonas folgender Aufwand pro Teilnehmer für die Stornierung fällig:
  • Züge, Schiffe, Mietwagen p.P. EUR 40,00
  • Hotels und sonstige Leistungen p.P. EUR 20,00-40,00
  • Flüge p.P. EUR 30,00 

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6.6 Vermittelte Leistungen in Fremdwährungsländer werden im Falle einer Stornierung zum aktuellen Umrechnungskurs erstattet. Der erstattete Betrag kann daher von dem ursprünglich gezahlten Betrag abweichen. 

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7. Gewährleistung
7.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Reisende gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.

 

7.2 Adeona ist nicht berechtigt, den Reisenden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten. 

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7.3 Mängelanzeigen des Reisenden, bzw. andere Erklärungen des Reisenden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung, die gegenüber Adeona abgegeben werden, wird Adeona unverzüglich an den Reiseveranstalter/Leistungsträger/Versicherer weiterleiten, § 651v Ziff. 4 BGB. 

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7.4 Dem Reisenden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 6.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. 

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7.5 Die Regelungen nach Ziff. 6.1 - 6.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern Adeona selbst Reiseveranstalter ist. 

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8. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung einer Vermittlungsleistung von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von  den Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und in weltweit genutzten Reservierungssystemen verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.adeona-tours.de hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von
Adeona angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt. 

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9. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Adeona und dem Reisenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

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10. Gerichtsstand
10.1 Im Falle von Klagen des Reisenden gegen Adeona ist Gerichtsstand ausschließlich Koblenz. 

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10.2 Für Klagen von Adeona gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisenden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Koblenz vereinbart. 

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10.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 

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11. Hinweis für Verbraucher
11.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Rechtsgeschäfte, die online abgeschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. 

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11.2 Adeona ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen. 

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12. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche Klausel, die wirksam ist und die der wirtschaftlichen Interessenlage beider Parteien am nächsten kommt.

Stand: 01.01.2022


Reisemittler:
Adeona-Tours UG (haftungsbeschränkt)
Im Keverbachtal 1
D-56330 Kobern-Gondorf
Fon: +49 (0) 2607/96 34 91 0
kontakt@adeona-tours.de
www.adeona-tours.de

HRB28665

Amtsgericht Koblenz

Geschäftsführerin: Nicole Tarlach

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